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Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes

Matthias Seibt, c/o LPE NRW e.V.
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Disclaimer

Als eine Möglichkeit für die Minimierung rechtlicher Risiken wird dabei von vielen Webmastern ein Haftungsausschluss (so genannter Disclaimer) verwendet.

Meist haben diese Disclaimer folgenden Wortlaut:

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

Über den Sinn eines derartigen Disclaimers kann man jedoch streiten. Das Landgericht Hamburg hat in diesem Urteil gerade festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die man verlinkt, nicht ausreichend ist.

Sie sollten es deshalb vermeiden, einen Haftungsausschluss auf Ihre Seiten zu setzen, der von Juristen fast ausnahmslos als unsinnig angesehen wird. Einige Rechtsanwälte gehen sogar davon aus, dass der Verfasser entsprechender Formulierungen bereits damit rechnet, auf juristisch fragwürdige Inhalt zu verlinken. Dann kehrt sich die beabsichtige Haftungsfreizeichnung des Seitenbetreibers unter Umständen ins Gegenteil. Auch als Webdesigner sollten Sie Ihren Kunden einen solchen fragwürdigen Disclaimer nicht anbieten.

Die folgenden Hinweise sind unserer Meinung nach eher geeignet, auf die Verantwortung des jeweiligen Seitenbetreibers hinzuweisen. Zudem enthält der Haftungsausschluss (Disclaimer) auch einige klarstellende Aussagen zum Urheberrecht sowie zum Datenschutz. Hiermit können Sie Aussagen wie "Ich wusste nicht, dass ich Ihre Inhalte nicht kopieren darf" oder „Ich bin davon ausgegangen, dass Sie diese Werbemail interessieren könnte“ entgegentreten.