Aushebelung der Patientenverfügung
Seit 1. September 2009 lässt sich jede Zwangsbehandlung und ein Großteil aller Zwangsunterbringungen durch Abfassung einer Patienten-verfügung für die Psychiatrie verhindern.
Seit 1. September 2009 lässt sich jede Zwangsbehandlung und ein Großteil aller Zwangsunterbringungen durch Abfassung einer Patienten-verfügung für die Psychiatrie verhindern.