Änderung des PsychKG NRW
Die Urteile des BVerfG von 2011 haben die Zwangsbehandlung nach den alten Psychisch-Krankengesetzen der Bundesländer unmöglich gemacht. Anstatt nun auf Zwangsbehandlung ganz zu verzichten, wird auch in NRW eine erneute Legalisierung dieser folterähnlichen (UN-Hochkommisariat für Menschenrechte) Maßnahme angestrebt.
- Das alte PsychKG NRW
- Bericht an den Landtag Januar 2015
- Gesetzestext Arbeitsentwurf PsychKG NRW 12- 2015
- Begründung des Arbeitsentwurfs
- Stellungnahme des LPE NRW zum Arbeitsentwurf 1-2016
- Stellungnahme der PE-Mitglieder der NRW-Besuchskommission zum Arbeitsentwurf 1-2016
- 1. Fassung Gesetzestext Referentenentwurf PsychKG 2-2016
- Musterbrief an eigene/n Landtagsabgeordnete/nusterbrief an eigene/n Landtagsabgeordnete/n
- Tischvorlage gegen Zwangsbehandlung
- Neue Fassung des Gesetzentwurfs 5-2016
- Stellungnahme des LPE NRW zum Gesetzentwurf 8-2016