Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Von Matthias Seibt
Sowohl bei Bochumer Willenserklärung (BoWill) als auch bei der PatVerfü handelt es sich um eine Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung benennt welche Behandlungen ich zulasse und welche ich verbiete.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht benennt eine/n oder mehrere Bevollmächtigte für den Fall, dass man mir das Recht abspricht für mich selber zu sprechen. Diese sprechen dann in dieser (und nur in dieser) Situation an meiner Stelle.
Warum muss ich eine/n Bevollmächtigte/n haben?
Recht ohne Macht ist wie ein Mund ohne Zähne. Wenn ich psychiatrisiert werden soll oder es bereits bin, nimmt mich keiner mehr ernst. Die Patientenverfügung ist dann mein Mund, die/der Bevollmächtigte ist dann meine Zähne. Mit den Zähnen beiße ich, falls meine Worte nicht ausreichen.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung sagt, wen ich als Betreuer/in haben will, falls mir das Gericht eine/n Betreuer/in aufzwingt. BoWill und PatVerfü verhindern beide, dass überhaupt ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Im schlimmsten Fall läuft das Betreuungsverfahren an, aber es wird kein/e Betreuer/in bestellt.
Warum befassen sich BoWill und PatVerfü nur mit der Psychiatrie?
Es gibt viele weitere Situationen in denen Patientenverfügungen und
Vorsorgevollmachten gute Dienste leisten. Alter, Wachkoma, schwere Verletzungen
nach Unfällen usw. Für diese Zwecke gibt es eigene Formulare. Es wäre zu
kompliziert gewesen psychiatrische und nichtpsychiatrische Situationen in einem
Formular abzudecken.
Habe ich als Angehöriger[1] Rechte?
Nein. Wenn Richter oder Ärzte Meinungen von Angehörigen berücksichtigen, dann
tun sie das, weil sie wollen. Sie müssen es nicht.
Daher ist die Bevollmächtigung so wichtig. Wenn die Psychiatrisierung läuft, ist es oft
zu spät für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Also vorher machen!
[1] Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatte, Freund – alle haben keine Rechte gegenüber Arzt,
Betreuer und Richter
Stand 1-2023